Dolmetschertätigkeiten


Jedes Angebot wird  i n d i v i d u e l l für Sie erstellt.
Bitte fragen Sie nach einer verbindlichen Preisangabe – das kostet Sie nichts!

Dolmetschertätigkeiten werden in der Regel nach Stundensätzen berechnet. Das Honorar richtet sich nach Art des Dolmetschens sowie nach dem inhaltlichen und terminologischen Vorbereitungsaufwand. Angefallene Spesen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Für Behörden und öffentliche Einrichtungen gilt das Angebot laut Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).