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Jedes Angebot wird  i n d i v i d u e l l für Sie erstellt.
Bitte fragen Sie nach einer verbindlichen Preisangabe – das kostet Sie nichts!

Für nicht beglaubigte Übersetzungen gelten grundsätzlich folgende Preise:

Mindestpauschale 40,00 €

Für Übersetzungen von Fachtexten gelten grundsätzlich  folgende Preise, die sich an § 11 JVEG orientieren:

§ 11 Honorar für Übersetzungen (Justizvergütungs- und –Entschädigungsgesetz -JVEG)
Das Honorar für Übersetzungen beträgt 1,55 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar). Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,75 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer besonderen Eilbedürftigkeit oder weil es sich um eine in Deutschland selten vorkommende Fremdsprache handelt, besonders erschwert, beträgt das Grundhonorar 1,85 Euro und das erhöhte Honorar 2,05 Euro. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text der Anschläge in der Zielsprache; werden jedoch nur lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend. Wäre eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt.

Bei Postversand kommen Portokosten hinzu.

Zuschläge:

Ich verrechne Eilzuschläge lediglich für meine Arbeit am Wochenende oder in der Nacht (die Bestellung geht bei mir nach 18:00 Uhr ein).

Lieferzeit

  • die Lieferung ist vom Auftragsvolumen abhängig sowie von den Wünschen des Kunden
  • kleinere Übersetzungen sowie andere Dokumente sind noch am selben Tag möglich

Zustellung

  • per Post in ausgedruckter Form
  • per E-Mail als Dateianhang in Word oder auf Wunsch als PDF
  • persönliche Abholung