Übersetzen
Als ermächtigte Übersetzerin bin ich befugt, die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzungen zu bescheinigen. Dies gilt auch für bereits vorgenommene Übersetzungen, die mir zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegt werden.
Alle beglaubigten Schriftstücke werden durch Gerichte, Behörden und Notariate anerkannt.
Meine FACHÜBERSETZUNGEN konzentrieren sich auf folgende Fachgebiete
(gerne bin ich Ihnen auch in anderen Bereichen behilflich):
- Verträge
- Protokolle
- Unternehmensstudien
- Marktanalysen
- Geschäfts,- und Nachhaltigkeitsberichte
- Unternehmensrichtlichen
- Prozessdokumentationen
- Software-Anwendungshandbücher
- Bankbürgschaften
- Auswertungen
- Handelsregisterauszüge
- Pressemitteilungen
- Handelskorrespondenzen
- Angebote
- Präsentationen
- Schulungsunterlagen
- Firmenkataloge
- Amtliche Schriftstücke
- Notariatsurkunden
- Vernehmungsprotokolle
- Zeugenaussagen
- Reisekataloge
- Reiseführer
- Internationale Reiseveranstaltungen und Events
- Markforschung
- Wettbewerbsanalysen
- Unternehmensdarstellungen
- Präsentationen
- Internetauftritte oder einzelne Webseiten
- Kataloge
- Broschüren
- Prospekte
- Werbematerial
- Verträge
- Klageschriften
- Urteile
- Gutachten
- Beschlüsse
- Bescheide
- Vollmachten
- Mahnungen
- Notarielle Urkunden
- Grundbuch- und Registerauszüge
- Geschäftsbedingungen (z.B. AGB)
Meine BEGLAUBIGTEN ÜBERSETZUNGEN konzentrieren sich auf folgende Bereiche
(gerne bin ich Ihnen auch in anderen Bereichen behilflich):
- Geburtsurkunden
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Heiratsurkunden
- Scheidungsurkunden
- Sterbeurkunden
- Notarielle Urkunden
- Schul- und Reifezeugnisse
- Hochschuldiplome
- Steuererklärungen
- Finanzamt-Bescheide
- Testamente
- Führungszeugnisse
- Gerichtliche Schriftstücke
- Eheschließungen
- Medizinische Unterlagen
- Aufenthaltsbescheinigungen
- Ausweise
- Führerscheine
- Bewerbungen